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Änderungen bei den juristischen Seiten des eLearnings

Änderungen bei den juristischen Seiten des eLearnings

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Der moodle-Partner Deutschland, die eledia, verfolgt kontinuierlich was sich bei den juristischen Rahmenbedingungen für das eLearning tut. Sie informiert wie folgt: Mit dem Jahreswechsel gibt es erfreulicher Weise keine neuen Gesetze. Bereits im Dezember ist aber das Urheberrecht geändert worden. Die bisherige zeitliche Befristung des §52a ist aufgehoben worden. Dadurch ist es für Schulen und Hochschulen zulässig, urheberrechtlich geschützte Materialien in kleinen Teilen zu verwenden. Der Bundesgerichtshof hat im letzten Jahr hierzu eine Klarstellung geschaffen. Kleine Teile sind danach max. 12% eines Werks bzw. höchstens 100 Seiten.

Die Nutzung ist dennoch nicht einfach kostenfrei möglich. Im Januar wird ein Urteil erwartet, das einen weiteren unklaren Begriff klärt: Was ist ein angemessenes Lizenzangebot? Dieses ist für die Hochschulen von Bedeutung. Unter booktex.de bereiten Verlage unter Führung der UTB Verlagsgruppe bereits Lizenzangebote vor.

Im Dezember hat das Bundeskabinett den Entwurf eines IT-Sicherheitsgesetz beschlossen. Dieses wird in Kürze im Bundestag beraten werden. Darin enthalten ist eine Änderung des Telemediengesetzes. Online-Lernplattformen unterliegen diesem Gesetz. Künftig soll es verpflichtend sein, die Lernplattform sicher zu betreiben und eine Verschlüsselung von Datenübertragungen vorzunehmen.

Der Einsatz der Verschlüsselung über https:// ist beim Moodle-System der TU Ilmenau gegeben.