Die VG WORT meldet „dass mit einer heute unterzeichneten Grundsatzvereinbarung der Rahmenvertrag zwischen Bund, Ländern und VG WORT vom 22./28.09.2016 - und damit die darin vereinbarte Einzelerfassung und -vergütung - einvernehmlich bis zum 30. September 2017 ausgesetzt wird.“
Dies hat zur Folge das alle Inhalte nach §52a UrhG bis zum Ende des Sommersemesters 2017 weiterhin in Moodle zur Verfügung gestellt werden dürfen.